Eine Definition des deutschen Arbeitsrechtes

Das deutsche Ar­beits­recht schützt den ein­zel­nen Ar­beit­neh­mer und re­gelt die Tä­tig­keit von Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tun­gen.Dass sich das Ar­beits­recht als be­son­de­rer Teil der Rechts­ord­nung her­aus­ge­bil­det hat, liegt an der Schutz­bedürf­tig­keit der Arbeitnehmer ge­genüber dem Ar­beit­ge­ber.

Ers­tens ist der Arbeitnehmer meis­tens stärker auf sein Ein­kom­men an­ge­wie­sen als der Ar­beit­ge­ber dar­auf, ge­ra­de die­sen Ar­beit­neh­mer zu beschäfti­gen, so dass es der Ar­beit­ge­ber in der Hand hat, die Ar­beits­ver­trags­be­din­gun­gen zu sei­nen Guns­ten zu op­ti­mie­ren.

Zwei­tens müssen sich Ar­beit­neh­mer im Be­trieb den Vor­ga­ben des Ar­beit­ge­bers un­ter­ord­nen, so dass der Ar­beit­ge­ber nicht nur bei der Ver­trags­ge­stal­tung, son­dern auch bei der Durchführung des Ar­beits­verhält­nis­ses in ei­ner über­le­ge­nen Po­si­ti­on ist.

Vor die­sem Hin­ter­grund ist das Ar­beits­recht in ers­ter Li­nie Ar­beit­neh­mer­schutz­recht, d.h. es soll Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer vor un­fai­ren Ar­beits­be­din­gun­gen be­wah­ren und es ih­nen zu­gleich ermögli­chen, ge­mein­sam mit an­de­ren durch be­trieb­li­che In­ter­es­sen­ver­tre­tun­gen oder durch über­be­trieb­li­che Zu­sam­men­schlüsse Ein­fluss auf die Ar­beits­be­din­gun­gen zu neh­men.

Alle Gesetze und Verordnungen sowie sonstige verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit sind im deutschen Arbeitsrecht zusammengefasst. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht also das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das Kollektivarbeitsrecht.  Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist dabei der Arbeitnehmerschutz.