Eine Definition des deutschen Arbeitsrechtes
Das deutsche Arbeitsrecht schützt den einzelnen Arbeitnehmer und regelt die Tätigkeit von Arbeitnehmervertretungen.Dass sich das Arbeitsrecht als besonderer Teil der Rechtsordnung herausgebildet hat, liegt an der Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.
Erstens ist der Arbeitnehmer meistens stärker auf sein Einkommen angewiesen als der Arbeitgeber darauf, gerade diesen Arbeitnehmer zu beschäftigen, so dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, die Arbeitsvertragsbedingungen zu seinen Gunsten zu optimieren.
Zweitens müssen sich Arbeitnehmer im Betrieb den Vorgaben des Arbeitgebers unterordnen, so dass der Arbeitgeber nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses in einer überlegenen Position ist.
Vor diesem Hintergrund ist das Arbeitsrecht in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht, d.h. es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen bewahren und es ihnen zugleich ermöglichen, gemeinsam mit anderen durch betriebliche Interessenvertretungen oder durch überbetriebliche Zusammenschlüsse Einfluss auf die Arbeitsbedingungen zu nehmen.
Alle Gesetze und Verordnungen sowie sonstige verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit sind im deutschen Arbeitsrecht zusammengefasst. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht also das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und das Kollektivarbeitsrecht. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist dabei der Arbeitnehmerschutz.