Eine Definition des deutschen Familienrechtes

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es beinhalt vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt. Es regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts.

Darüber hinaus betrifft das Familienrecht die Beziehung der Familien zum Staat. /Art. 6 GG) sichert die Institutsgarantie sowie das staatliche Schutz- und Förderungsgebot der Familie als Gundrecht. Die Gewährleistungen des Art. 6 GG greifen über das Privatrecht der Familien hinaus und beeinflussen beispielsweise auch das Steuerrecht oder rechtfertigen die Einführung des Elterngeldes.

Das Familienrecht wird im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297–1921 BGB) definiert. Es befasst sich mit familiären Bindungen wie der Ehe und mit ihren Rechtswirkungen sowie den Folgen einer Scheidung. Zudem regelt das Familienrecht Verwandtschaftsgrade, Unterhaltpflichten und Adoptionen.

Familie ist da, wo mindestens zwei Generationen bestehen, die einander verbunden sind. Neben der Kernfamilie (Vater, Mutter, Kind) mit verheirateten oder unverheirateten Eltern gilt als Familie auch Einelternfamilien, Stieffamilien und gleichgeschlechtliche Familien.