Eine Definition des deutschen Sozialrechtes

Alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen sind im deutschen Sozialrecht erfasst.

Sozialrecht ist deshalb so wichtig, weil sein Ziel, der Schutz vor den Wechselfällen des Lebens und Ermöglichung der sozialen Teilhabe für die/den Einzelne/n – für alle Menschen und für die Gesellschaft als Ganzes grundlegende Bedeutung hat.

Im Bereich der Sozialgesetze existiert daher eine eigene Gerichtsbarkeit. Die Sozialgerichte befassen sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten auf dem Gebiet der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe, des ALG II usw. Rechtsgrundlage für ein Verfahren ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Das Sozialrecht regelt zunächst die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat, damit er ein menschenwürdiges Dasein führen kann, wenn er dazu aus eigener Kraft nicht fähig ist. Hierzu zählt nicht nur der landauf, landab als Hartz IV bekannte Anspruch auf Existenzminimum.

Das Ziel des Sozialrechtes ist die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins, für alle Menschen gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit schaffen, Familien schützen und fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens abzuwenden.

Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie in allen sozialrechtlichen Belangen unterstützen. Dazu gehören vornehmlich alle Problematiken, die mit Sozialleistungen und Hilfen von staatlichen Leistungsträgern zusammenhängen.